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Politik
Weltweit haben sich die Staaten auf das sogenannte „2°C-Ziel“ geeinigt. Das bedeutet, dass sich das weltweite Klima bis zum Jahr 2100 um maximal 2°C im Vergleich zum vorindustriellen Wert erwärmen soll. Darüber hinaus soll eine Erwärmung um maximal 1,5°C angestrebt werden.
Bereits 1992 hat sich die Bundesrepublik Deutschland als Unterzeichnerin des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC) verpflichtet, regelmäßig über nationale Treibhausgasemissionen zu berichten. Darüber hinaus hat sich Deutschland 1997 mit der Unterzeichnung des Kyoto-Protokolls auferlegt die nationalen Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Eine Nichtbeachtung der Verpflichtungen kann sanktioniert werden.
Mit dem „Paris-Abkommen“ ist erstmalig ein völkerrechtlich verbindliches Klimaabkommen zustande gebracht worden, dass Verpflichtungen für alle Staaten enthält. Neu ist auch, dass die Dekarbonisierung bis zur Mitte des Jahrhunderts abgeschlossen sein soll. Außerdem wurden die Themen Finanzierung, Solidarität sowie Klimawandelbedingte Schäden und Verluste zumindest angesprochen, wenn auch nicht abschließend geklärt. Entscheidend aber ist, dass den Beschlüssen nun auch Taten folgen.
Die Bundesrepublik Deutschland liegt im weltweiten Klimaschutz-Index von „German-Watch“ leider nur auf Platz 22. Grund dafür sind die hohen Emissionen durch die Braunkohle-Kraftwerke. Im Bereich „Erneuerbare Energien“ schneidet Deutschland gut ab. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat 2008 mit der „Nationalen Klimaschutzinitiative“ ein Instrument geschaffen, um Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten, zu initiieren und zu fördern. Ziel ist die Reduktion der Treibhausgasemissionen um 40 % bis 2020 gegenüber 1990 und 80 bis 95 % bis 2050, insbesondere durch Ausbau erneuerbarer Energien und Steigerung der Energieeffizienz. Deutschlands Kohlekraftwerke sollen laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) nach und nach zunächst in eine Sicherheitsbereitschaft überführt und anschließend stillgelegt werden.